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Bedingungen und Konditionen

Gegenstand der Vereinbarung

  • Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung der im Warenkorb genannten Waren und Dienstleistungen durch den Verkäufer an den Käufer.
  • Die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen ist auf der Website des Verkäufers enthalten.
  • Die technische Beschreibung und die eventuellen Garantiebedingungen sind in anderen vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Dokumenten zu finden.

Zahlungen

  • Der Gesamtbetrag der Bestellung und die Zahlungsmodalitäten werden auf einer der Bestellung beigefügten Proformarechnung angegeben.
  • Alle Zahlungen sind vom Käufer per Banküberweisung auf das Konto des Verkäufers zu leisten, und zwar gemäß den rechtzeitig zugestellten Proforma-Rechnungen.
  • Der Käufer verpflichtet sich, alle mit der Überweisung verbundenen Währungsumrechnungs- und Bankgebühren zu übernehmen.
  • Der Käufer verpflichtet sich, alle anfallenden Zölle, Steuern und Zollabfertigungsgebühren zu tragen.
  • Bei Zahlungsverzug werden im Geschäftsverkehr die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
  • Im Falle eines längeren Zahlungsverzugs kann der Verkäufer die Maschine elektronisch sperren, bis der Käufer den Zahlungsverzug begleicht.
  • Wenn der Käufer den Auftrag storniert, werden die bereits überwiesenen Zahlungen nicht zurückerstattet.

Andere Vereinbarungen

  • Keine der Vertragsparteien haftet für Schäden und Verzug, wenn diese durch Faktoren verursacht werden, die sich ihrer Kontrolle entziehen, z. B. höhere Gewalt, Witterungsbedingungen, behördliche Beschränkungen (einschließlich der Verweigerung oder Aufhebung von Ausfuhr-/Einfuhr- oder anderweitig erforderlichen Genehmigungen) und bewaffnete Konflikte.
  • Der Käufer verpflichtet sich zu überprüfen, ob die in den vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Unterlagen genannten (auch technischen) Bedingungen der Installation der Maschine nicht entgegenstehen.
  • Der Käufer verpflichtet sich zu prüfen, ob die vom Käufer gelieferten Unterlagen die Einfuhr der Maschine an den Aufstellungsort nicht verhindern, und entbindet den Verkäufer von der Haftung für das Versäumnis, dies zu erwähnen.
  • Der Käufer verpflichtet sich, Informationen zur Verfügung zu stellen, einschließlich Unterlagen, die sich im Besitz des Käufers befinden oder die nach dem Recht des Standortes des Käufers erforderlich sind und die für die erfolgreiche Durchführung des Vertrages wesentlich sein können.
  • Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für den Inhalt, der mit Hilfe der Maschine angezeigt wird.
  • Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch unvernünftiges Verhalten von Personen in der Umgebung der Maschine entstehen.
  • Die Haftung des Verkäufers für Schäden am Eigentum des Käufers oder am Eigentum Dritter im Falle einer Fehlfunktion der Maschine oder im Falle des Verzugs ist auf den Gesamtbetrag der Bestellung beschränkt.
  • Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dem Verkäufer Foto- und Videomaterial von der Installation zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht von anderen Parteien untersagt wird. Diese Materialien können vom Verkäufer zu Werbezwecken verwendet werden. 
  • Der Käufer trägt die Verantwortung für das Transportrisiko, wenn der Transport nicht durch den Verkäufer durchgeführt wird.
  • Bei Erhalt der Maschine hat der Käufer die Maschine zu prüfen und den Verkäufer über etwaige Beanstandungen zu informieren, während sich das Montagepersonal am Aufstellungsort befindet.

Vertraulichkeit

  • Die Vertraulichkeit unterliegt:
    • Das Wissen über die angewandten technischen Lösungen bei der Konstruktion und dem Betrieb der Maschine,
    • Die während der Ausbildung erworbenen Kenntnisse,
    • Der Inhalt des Abkommens und der Anhänge,
    • Der Inhalt, der in den Gesprächen zwischen den Vertragspartnern vermittelt wird,
    • Der Inhalt und der Schriftverkehr zwischen den Vertragsparteien,
    • Technische Unterlagen, die dem Käufer übergeben werden,
  • Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der gesamten Dauer dieses Abkommens und nach dessen Ablauf die vertraulichen Informationen weder zu ihrem eigenen Vorteil noch zum Nachteil der anderen Vertragspartei zu verwenden.
  • Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um das vertrauliche Wissen nicht an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme der gesetzlichen Informationspflichten.
  • Nutzt der Käufer vertrauliche Informationen oder gibt sie an Dritte weiter, um zum Nachteil des Verkäufers zu handeln oder um konkurrierende Lösungen zu entwickeln, ist der Verkäufer berechtigt, den Betrieb der Maschine einzustellen und weiteren Schadenersatz zu verlangen.

Eigentumsrechte

  • Gewerbliche Schutzrechte und alle anderen geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte (geistige Eigentumsrechte) an den in der Maschine verwendeten technischen Lösungen, Schulungen und Dokumentationen (einschließlich Angebote) bleiben Eigentum des Verkäufers.
  • Der Käufer verpflichtet sich, die Maschine und die Dokumentation zu schützen, um die geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers zu wahren und die Nutzungsbedingungen der Maschine zu respektieren.

Schlussbestimmungen

  • Die Vertragsparteien dieses Abkommens verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Abkommens zusammenzuarbeiten und in gutem Glauben und gegenseitiger Loyalität zu handeln.
  • Das auf den Vertrag anwendbare Recht ist das polnische Recht.
  • Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, sind die zuständigen Gerichte am Sitz des Verkäufers zuständig.
  • Die Anlagen sind integraler Bestandteil des Vertrags und für die Vertragsparteien verbindlich.
  • Jede Änderung, Ergänzung, Rücknahme oder Kündigung dieses Vertrags bedarf der Schriftform, andernfalls ist er nichtig.